Zurück

Mietbedingungen

Handpan-Vermietung — Hünkar Yilmaz

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung einer Handpan. Mit Abschluss der Buchung erklärt sich der Mieter verbindlich mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Mietgegenstand

Vermietet wird eine Handpan (hochwertiges Musikinstrument aus Metall). Die Handpan bleibt Eigentum des Vermieters.

3. Mietdauer

Die Mietdauer ist flexibel und beträgt maximal 1 Monat pro Buchung. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich. Die Mietdauer beginnt mit Erhalt der Handpan.

4. Versand & Rückgabe

Die Versandkosten betragen pauschal 50€. Alternativ ist eine persönliche Übergabe nach Absprache in Saarbrücken oder Braunschweig möglich. Die Handpan muss spätestens am letzten Tag der Mietdauer versendet werden.

Bei verspäteter Rückgabe wird jeder zusätzliche Tag anteilig auf Basis des vereinbarten monatlichen Mietpreises berechnet.

5. Pflichten des Mieters

Die Handpan ist sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Insbesondere ist untersagt:

  • Spielen mit harten Gegenständen (z. B. Sticks, Stäbe oder Fingernägel/Knochen)
  • Fallenlassen, Stöße oder Druckeinwirkung
  • Direkte Sonneneinstrahlung oder extreme Temperaturen
  • Übermäßige Feuchtigkeitseinwirkung

Die Nutzung ist sowohl privat als auch gewerblich erlaubt.

6. Pflege & Reinigung

Die Handpan ist nach der Nutzung zu reinigen und in sauberem Zustand zurückzugeben.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Verstimmungen durch unsachgemäße Nutzung
  • Kratzer, Dellen oder strukturelle Schäden
  • Verlust oder Totalschaden

Folgende Schadenspauschalen gelten:

  • Verstimmte Note: 200€ pro Note
  • Kratzer ab 5 cm: 40€ pro Schaden

Darüber hinausgehende Schäden (z. B. notwendige Nachstimmung/Retuning) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

8. Gefahrübergang

Mit Übergabe der Handpan geht die Verantwortung auf den Mieter über.

9. Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe an Dritte erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Der ursprüngliche Mieter bleibt voll haftbar.

10. Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Nutzung ist ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand & Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

13. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Hünkar Yilmaz · Fichtenstraße 63 · 66839 Schmelz

hukka.handpan@gmail.com